Pfandverträge laufen per Gesetz drei Monate. Zusätzlich erhalten Sie darüber hinaus einen sogenannten Sicherheitsmonat, innerhalb dessen Sie Gelegenheit haben, Ihren Pfandvertrag auszulösen oder zu verlängern. Sie können Ihren Vertrag auch jederzeit innerhalb der Laufzeit auslösen und zahlen dann nur die Gebühren für den angelaufenen Monat. Nach Ablauf von vier Monaten ohne Rückmeldung Ihrerseits muss der Gegenstand für eine der nächsten Versteigerungen vorgesehen werden.